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Gerechter Krieg

Der Kapuziner Adrian Holderegger schrieb für die Zeitschrift Sonntag (29-30/2026) unter dem Titel Gibt es einen gerechten Krieg? Zur gegenwärtigen Diskussion

Die Frage, ob es einen gerechten Krieg geben könne, ist in jüngster Zeit erneut aufgeworfen worden. Vorwiegend deshalb, weil sich der amerikanische Vizepräsident J. D. Vance jüngst mehrfach auf die sogenannte Lehre vom gerechten Krieg im Zusammenhang der US-Politik gegenüber dem Iran berufen hat. Es lag auf der Hand, dass er damit die Absicht verfolgte, die amerikanische Militärintervention im Iran zu rechtfertigen. Er verwies darauf, dass die katholische Tradition mit ihrer Theorie des gerechten Kriegs nicht jede Gewaltanwendung ablehne, sondern sie unter bestimmten Voraussetzungen rechtfertige. Und darauf berufe er sich.

 

Ein Schlagabtausch 

Papst Leo XIV äusserte sich auf seine Weise, als die Kriegsrhetorik mit Präsident Trump und seiner Vernichtungsdrohung an den Iran ihren Höhepunkt erreichte, folgendermassen: «Gott segnet keinen Konflikt. Ein Jünger Christi, des Fürsten des Friedens, steht niemals auf der Seite derer, die einst das Schwert schwangen und heute Bomben abwerfen» (11.4.26). Darauf reagierte J. D. Vance postwendend mit dem Einwand, dass diese Aussage einer fast eintausendjährigen Tradition der Lehre vom gerechten Krig der katholischen Soziallehre widerspreche. Als Beispiel nannte er die Intervention der Alliierten im Zweiten Weltkrieg, um Europa von der nationalsozialistischen Herrschaft zu befreien und fragte leicht polemisch – an die Adresse des Papstes gerichtet: «War Gott nicht auf der Seite der Soldaten, die die Konzentrationslager befreiten?» (Nat. Cath. Rep.). Hier scheinen sich zwei Positionen unvereinbar gegenüberzustehen. Selbstverständlich gibt es die Lehre vom gerechten Krieg seit dem 4./5. Jahrhundert, allerdings mehrfach revidiert und immer wieder theologisch neu vertieft. Die Frage ist nur, wie strikt wird sie ausgelegt. Selbstverständlich ist der Gott des Neuen Testaments, den Jesus verkündet, ein Gott des Friedens, der niemals zur Gewalt aufruft, sondern sich mit denjenigen solidarisiert, die sich der Gewaltlosigkeit verschrieben haben. Die Frage ist nur, wie dies politisch umgesetzt werden kann.

 

Unterschiedliche Argumentationsebenen

Die sehr bildhafte, ja metaphorische Äusserung des Papstes, die plastisch und ohne weitere theoretische Differenzierung einen Kerngehalt der Botschaft Jesu auf den Punkt bringen will, tat ihre mediale Wirkung. J. D. Vance, der darauf eingeht, argumentiert strategisch und praktisch –sich ebenfalls auf eine grosse Tradition berufend. Es war bald klar, dass beide Aussagen erläutert und präzisiert werden mussten. Dies holt Leo XIV in seiner ersten Enzyklika «Magnifica Humanitas» vom Mai diesen Jahres nach, indem er darlegt, dass die klassische Lehre vom gerechten Krieg heute überholt sei, da sie aus einer Zeit stammte, in der man die Zerstörungskraft moderner Waffen – Atomwaffen, BC-Waffen, automatische Waffensysteme, Terrorismus, Cyber-Angriffe etc. – noch nicht gekannt habe. Und zudem sei in der Geschichte beinahe jeder Krieg mit diesem Lehrstück als legitime Fortsetzung der Politik gerechtfertigt worden. Ohne das eigentliche Recht auf Selbstverteidigung in Frage zu stellen, meint der Papst, angesichts eines massiv veränderten Kontextes müsse die Lehre vom gerechten Krieg neu bedacht werden. Es müsse vielmehr auf eine Ethik der Gewaltvermeidung und der Friedenspolitik bzw. auf eine «Kultur der Macht und Zivilisation der Liebe» gesetzt werden. Damit verschiebt Leo XIV den Akzent der traditionellen Thematik auf eine Friedensethik, in der das gewaltorientierte Sprachspiel wie auch strategische Überlegungen eines gerechten Kriegs in den Hintergrund treten sollen (vgl. Kap 5 des Lehrschreibens). Mit diesem Perspektivenwechsel liegt die Beweislast noch stärker bei jenen, die militärische Gewalt anwenden wollen. Damit ist eine Diskussion wieder neu eröffnet, die schon ausführlich im II. Vatikanischen Konzil geführt wurde; hier werden, Eckpunkte und Perspektiven vorgegeben, die der Vertiefung bedürfen. Denn es bleiben noch viele Fragen offen: Wann ist Selbstverteidigung gerechtfertigt? Können gezielte Präventionsschläge Teil der Selbstverteidigung sein? Gibt es Kriterien, die Gewaltanwendung rechtfertigen, um Opfer eines Gewaltregimes zu schützen, zu retten? Ist es legitim, die Souveränität eines Staates zu verletzen, um eine Gewaltherrschaft zu beenden? Ist Abschreckung durch Aufrüstung ein legitimes Mittel der Friedenssicherung?

Um das Lehrstück des gerechten Kriegs verstehen und einordnen zu können, müssen wir kurz einen Blick in die Geschichte werfen.

 

Biblische Friedensbotschaft

Unbestritten gehört der Friede bzw. das Ethos der Gewaltfreiheit in seiner spirituellen, zwischenmenschlichen und politisch-gesellschaftlichen Dimension zum zentralen Kern der Botschaft Jesu und der ersten christlichen Gemeinden (z.B. Gemeinden des Apostels Paulus). Besonders die Aufforderungen in der Bergpredigt «Liebet eure Feinde» (Mt 5,44), «Selig die keine Gewalt anwenden» (Mt 55,5)» und «Wer zum Schert greift, wird selbst durch das Schwert umkommen» (Mt 26,52) wurden konsequent als Aufforderung auf jeglicher Gewaltanwendung verstanden. Dies ist eine radikale Überbietung des alttestamentlichen Vergeltungsprinzips des «Aug um Aug, Zahn um Zahn» (Dt 19,21) und mündet in der Aufforderung, auf jegliche Gewalt zu verzichten. Dieser bedingungslose Verzicht auf Gewalt konnte in den frühchristlichen Gemeinden – kleine Splittergruppen im grossen Römischen Reich - exemplarisch, allerdings auch nicht ohne Spannungen, gelebt werden. Spuren davon finden sich in den Paulusbriefen.

 

Gewaltverzicht – zu ideal?

Gewaltfreiheit wurde in den ersten Jahrhunderten in dem Masse zum Problem, als Christen mit der weltlichen Obrigkeit kooperieren und Verantwortung übernehmen mussten. Zunächst stellte sich die Frage, ob Christen als Bürger des Römischen Reiches Militärdienst leisten dürfen. In dieser Frage war man sich nicht einig, stand ihr skeptisch bis ablehnend gegenüber, war sich aber allerdings darin einige, dass dem gottähnlichen Kaiser keine Ehrerbietigen erwiesen werden dürfen. Spätestens mit der «konstantinischen Wende» (beginnend um 313), als das Christentum staatsbedeutend und zur Staatreligion erklärt wurde, stellt sich für das Christentum die Frage, wie die staatliche Autorität im Falle einer militärisch organisierten Bedrohung und Aggression umzugehen habe. Obwohl die christlichen Gemeinden am Prinzip der Gewaltlosigkeit festhielten, waren sie mehrheitlich der Überzeugung, dass die staatliche Obrigkeit die Bürger vor Bedrohung, Aggression und Unrecht zu schützen habe, nötigenfalls auch unter Anwendung von Gewalt, aber unter ganz klaren Bedingungen. Dies war die Geburtsstunde der Theorie des gerechten Krieges.

 

Die klassische Lehre

Der Kirchenlehrer Augustinus (+ 430) hat als erster eine ethisch und theologisch schlüssige Position zum gerechten Krieg verfasst. Dabei greift er Überlegungen des Philosophen und Staatsmann Cicero (106-43 v. Chr.) auf, der erstmals vom gerechten Krieg sprach und hierfür Kriterien entwickelte, die von Augustinus weitgehend übernommen und theologisch vertieft wurden. Augustinus war überzeugt, dass der Friede, den er mit Glück gleichsetzte, von allen Menschen erstrebt werde und dass daher der Friede das eigentliche Ziel aller politischen Ordnung sei. Gleichzeig war er aber auch der Meinung, dass dieser Friede nur in der «Civitas Die» (im Reich Gottes) erreicht werden könne. In der «Civitas terrena» (im irdischen Gemeinwesen) hingegen, gebe es – der menschlichen Natur geschuldet – Unrecht, das unter Umständen mit Gewalt beseitigt werden müsse, um noch grösseres Unrecht zu vermeiden. In seiner Sicht ist jede Gewaltanwendung ein Übel - er nennt sie sogar Sünde – und nicht einfach legitime Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Aber dennoch könne in ausserordentlichen Situationen Krieg gerechtfertigt werden, allerdings müssten bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie: gerechter Grund (Abwehr eines Angriffs), legitime Autorität (Staat), rechte Absicht (Ziel muss Friede und Gerechtigkeit sein), letztes Mittel (Möglichkeiten des Verhandelns sind ausgeschöpft), Verhältnismässigkeit (der Nutzen muss grösser sein als der Schaden). Wohlgemerkt, Augustinus hat keine eigentliche Schrift zum gerechten Krieg verfasst, aber zu unterschiedlichen Zeiten und verstreut zu Einzelfragen Stellung bezogen, die, zusammengenommen, eine recht kohärente Position ergeben. Erst Thomas von Aquin (+ 1274) systematisiert die grundlegenden Voraussetzungen für einen gerechten Krieg. Ausgehend vom Recht auf Notwehr (Selbstverteidigung) und von der Pflicht des Staates, die Bevölkerung vor Unrecht und Gewalt zu schützen, formuliert er – ähnlich wie Augustinus -drei Kriterien: eine rechtmässige Autorität muss militärische Interventionen beschliessen; zweitens muss ein gerechter Grund vorliegen (Beseitigung on Unrecht); und drittens muss die Absicht auf die Wiederherstellung eines gerechten Friedens s bestehen. Rache, Eroberung oder Bereicherung sind verwerfliche Motive und kein Grund der Kriegsführung. Diese Kriterien wurden – und dies ist zu beachten - für eine spätmittelalterliche Gesellschaft formuliert, in der kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Königen und Fürsten, Willkürgewalt unter den Bürgern und feindliche territoriale Übergriffe an der Tagesordnung waren.

 

Infragestellungen der Theorie

Trotz der Erweiterung des Kriterienkatalogs und einer verschärften Auslegung im Laufe der Geschichte (z. B. Schutz der Zivilbevölkerung) kamen im 20. Jahrhundert nach der Erfahrung zweier Weltkriege Zweifel auf, ob die Theorie hinreichend und hilfreich sei, um eine Friedensordnung zu garantieren. In seiner bahnbrechenden Enzyklika «Pacem in terris» hat Papst Johannes XXIII Bedenken geäussert, ob der Krieg im Atomzeitalter noch ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung der Gerechtigkeit sein könne. Stattdessen setzte er auf die Stärkung internationaler Institutionen (UNO, Sicherheitsrat) und erstaunlicherweise auch auf die Durchsetzung der Menschenrechte. Das II. Vatikanische Konzil (1962-65) nahm diese sozialethische Stossrichtung auf, die sich aus dem kasuistischen Korsett der herkömmlichen Theologie befreien wollte, und skizzierte ein Leitbild des «gerechten Friedens», in der Absicht, damit die ältere Theorie des gerechten Krieges weitgehend zu ersetzen. Die Kirchenversammlung (vgl. «Gaudium et Spes», 1965) ging davon aus, dass Frieden nicht mit Gewalt, sondern primär in der Schaffung gerechter Bedingungen gesichert werden könne. Denn Friede ist nicht einfach die Abwesenheit von Krieg. In der Aggression erkannte man den Ausdruck ungerechter Zustände, von Armut und Unterdrückung, politischer Entmündigung. Gewalt erschien daher nicht als geeignetes und legitimes Mittel, um menschenwürdige Zustände zu schaffen – es sei denn, es handle sich im strikten Sinne und im äussersten Fall um Selbstverteidigung, den Schutz territorialer Integrität und die Verteidigung des Gemeinwesens.

 

Der Rückfall

Spätestens seit dem Ukrainekrieg von 2022 müssen wir jedoch mehr und mehr erkennen, dass sich autoritäre Regime zunehmend weder an internationales Recht halten noch sich am internationalen Willen einer globalen Zusammenarbeit beteiligen, sondern in machiavellistischer Manier ihre eigenen Interessen rücksichtlos und ungeachtet menschlicher Opfer und materieller Verluste durchsetzen. Damit hat bis dahin wohl kaum jemand gerechnet. Der sich ausbreitende hegemoniale Machpoker, der sich an keine moralischen Regeln und internationalen Konventionen (Völkerrecht) zu halten scheint, kommt einer Aufkündigung des Dialogs und der Verständigung als Strategien der Konfliktlösung gleich. Die Friedenssicherung erhält unter diesen Vorzeichen eine andere, zusätzliche Dimension: ausschliessliche Macht- und Interessenspolitik, die das nationale wie internationale Gemeinwohl missachtet, schert sich um grundlegende Werte wie Freiheit, Grundrechte, Teilhabe an der Macht, Transparenz, Toleranz. Es gilt daher, die Demokratien, welche diese Werte verkörpern, zu schützen und zu stärken. Dies ist wohl die beste Kriegs- und Gewaltprävention.

 

Und die Theologie, und die Kirche?

In einer christlichen Friedensethik hat die Gewaltlosigkeit, wenn sie der Botschaft Jesu treu bleiben will, unzweifelhaft absoluten Vorrang vor allen Arten der Gewaltanwendung. Bevor sich eine am Neuen Testament orientierende Friedensethik in die Kasuistik politischer Strategien verstrickt, muss dieses Prinzip immer wieder, vernehmbar und deutlich zur Sprache gebracht werden, gerade wenn Macht- und Gewaltausübung zum selbstverständlichen Alltagsgeschäft der Politik zu werden drohen. Theologie und Kirche müssen zum Anwalt eines globalen Friedensprojektes werden. Wer sonst? Hierzu braucht es vielleicht wieder mehr die unmissverständliche Sprache der Propheten, die Überzeugungskraft des Arguments, das Engagement für eine «Zivilisation der Liebe» (Leo XIV), das kluge Handeln diskreter Diplomatie. - Kommen wir nochmals zu Augustinus zurück: Er war der realistischen Überzeugung, dass es Unrecht und Gewalt in der «civitas terrena» (in der irdischen Gemeinschaft) immer geben wird, es gilt aber, entschieden an der Friedensbotschaft Jesu festzuhalten, Ursachen und Motive von Gewaltkonflikten freizulegen und sich für deren Beseitigung zu engagieren. Dies im Dienste eines friedlichen Zusammenlebens!

 

Das Foto der Homepage stammt von Morgarten und erinnert an heldenhafte Kämpfer.